Polizisten waren in Würzburg auf die Frau aufmerksam geworden. Sie bekommt nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Die Beamten stellten bei der Frau mehr als zwei Promille Alkohol im Blut fest. Weiterfahren durfte sie deshalb nicht mehr und musste ihren elektrischen Rollstuhl „verkehrssicher“ abstellen, so die Polizei. Die Beamten fuhren die Frau im Anschluss nach Hause. Auf die Würzburgerin kommt jetzt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu.
5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Aber mal ernsthaft, weiß jemand wie viel Promille darf man im Rollstuhl haben fahren darf ?
Wenn du besoffen bist und mit dem Rolli fahren kannst ohne eine 4 Meter breite Fahrbahn zu benötigen und nicht die parkenden autos neben dir ankuschelst ist alles ok …. 1,8 Promille Polizei sagt nur gute fahrt …sie drehen dann zwar 4 Runden um den Block um zusehen ob es auch wirklich geht und weil es schon 4 Uhr nachts ist ….
Bekommen „Fußgänger“ auch so eine Anzeige? Was wäre, wenn es sich bei dem Rollstuhl nicht um einen E-Rolli, sondern um einen manuellen Rolli gehandelt hätte? Kennt sich da jemand aus? Grüße Philip
Kommt da etwa Bedauern, ach die arme Frau!!!?? Bin selbst Fahrerin eines E-Rolli. Auch als Rollifahrer habe ich eine Verantwortung gegenüber meinen Mitmenschen. Und wer sich besoffen daneben benimmt, muß eben die Konsequenzen tragen. Richtig so von der Polizei.
Völlig korrekt