Berechtigt zum Kauf eines Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis
• entweder – unabhängig vom Grad der Behinderung – eines der Merkzeichen aG, B, H, Bleingetragen haben oder
• das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 eingetragen haben.
Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel:
• Blinde
• Sehbehinderte
• schwer Gehbehinderte
• Rollstuhlfahrer
• Stomaträger
• Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen
• Multiple Sklerose Erkrankte
• Morbus Crohn Erkrankte
• Colitis ulcerosa Erkrankte
• Menschen mit chronischen Blasen-/Darmleiden
Ein geniales barrierefreies Schloss /Schlüssel findet ihr im Video unten.
Euer behindert-barrierefrei Team
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