Behindertenparkplätze: Stadt schleppt Unberechtigte ab
Auto am Haken statt nur einem saftigen Knöllchen / Unklarheit mögliche Ursache für Falschparker
Die Stadt Offenburg macht ernst: Zukünftig werden unberechtigt auf Behindertenstellplätzen geparkte Fahrzeuge nicht nur mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro belegt, sondern abgeschleppt. Hintergrund sind die vermehrt aufgetretenen Beschwerden von Behinderten über zugeparkte Behindertenparkplätze.
»Ein Grund für die unberechtigte Nutzung ist möglicherweise die Unklarheit bei den Verkehrsteilnehmern darüber, wer die speziell ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte nutzen darf«, sagt Andreas Demny, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr bei der Stadt Offenburg.
Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass diese ausschließlich von Personen genutzt werden dürfen, die eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (»Blaue Karte«) besitzen. Demny: »Es reicht nicht, den Schwerbehindertenausweis auszulegen.«
Anspruch auf die Parkerleichterung haben Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen »aG« (außergewöhnlich gehbehindert) oder »bl« (blind) im Schwerbehindertenausweis. Die »Blaue Karte« gilt in der Europäischen Union und kann für Offenburger beim Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, beantragt werden. Mitzubringen sind der Schwerbehindertenausweis sowie ein aktuelles Passbild.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
müssen diese bei tod zurückgegeben werden-sehe hier viele ausweise wo die personen verstorben sind
Ja, er muss abgegeben werden!
Hier bei uns wird der Ausweis auch nur verlängert in Anwesenheit des Berechtigten. Genau aus diesem Grund, dass die dann von unberechtigten Personen benutzt werden.