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Rehabilitation Kostenträger



Kostenträger

Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuständige Kostenträger. Darüber hinaus übernimmt auch die Private Krankenversicherung (PKV), je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten.

Ebenfalls kann der Kostenträger die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV, SGB VII) sein. Dazu gehören gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Sie erbringen medizinische, berufliche und soziale Leistungen zur Rehabilitation, wenn die Einschränkung oder der Schaden Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit sind.