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04.01.2013 Oliver Fleiner

Änderungen in der Pflegestufe 2013 auch für Demenzkranke

Demenzkranke können künftig auch ohne Pflegestufe Geld von der Pflegeversicherung bekommen. Sie haben Anspruch auf 120 Euro Pflegegeld im Monat oder entsprechende Pflegesachleistungen. Fällt eine Pflegeperson aus, können Demenzkranke einen ambulanten Pflegedienst engagieren und bekommen dafür, wie alle anderen Pflegebedürftigen, bis zu 1550 Euro im Jahr. Außerdem gibt es einen Zuschuss, wenn die Wohnung umgebaut werden muss. Für Demenzkranke, die bereits eine Pflegestufe haben, zahlt die Kasse ab 2013 Zuschläge.

Pflege

Die Verbesserungen für Demenzkranke sind Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes. Zum 1. Januar treten noch eine Reihe weiterer Änderungen in Kraft. So dürfen Pflegedienste künftig neben Grundpflege und hauswirtschaftlichen Arbeiten auch die häusliche Betreuung mit der Pflegekasse abrechnen. Dann kann beispielsweise auch das Vorlesen oder Spazierengehen bezahlt werden.

Neues Jahr, neue Gesetze
Verbesserungen gibt es für sogenannte Pflege-Wohngemeinschaften: Schon seit 30. Oktober gibt es eine Anschubfinanzierung von 2500 Euro pro Bewohner, um eine Wohnung pflegegerecht umzubauen. Leben mindestens drei Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, dann zahlt die Pflegekasse für jeden Bewohner 200 Euro im Monat, um eine sogenannte Präsenzkraft zu finanzieren. Diese kann dann neben Pflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch organisatorische Aufgaben übernehmen.

Wer Leistungen bei der Pflegekasse beantragt, soll darauf nicht ewig warten müssen: Innerhalb von fünf Wochen muss die Pflegekasse einen Bescheid schicken – oder Strafe zahlen. Für jede angefangene Woche, die man länger wartet, kann man von der Kasse 70 Euro verlangen. Beratungstermine müssen spätestens nach zwei Wochen angeboten werden.

Was Walter Riester bei der Altersvorsorge eingeführt hat, will Daniel Bahr nun auch bei der Pflege durchsetzen: Die staatlich geförderte Privatvorsorge. Ab 2013 gibt es bei Abschluss einer freiwilligen Pflege-Tagegeldversicherung 60 Euro Zuschuss im Jahr von Vater Staat. Voraussetzung ist, dass pro Jahr mindestens 120 Euro an Prämien fließen.

Euer behindert-barrierefrei Team


28.02.2012 Steiner Michael

Urteil zur Pflegestufe III: Nicht nur die Stoppuhr entscheidet!

Weil für einen halbseitig gelähmten und blinden Mann ein Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt worden war, wollte ihm die Kasse nicht die Pflegestufe III bewilligen. Eine "geringfügige Unterschreitu ... weiter lesen


11.08.2011 Michael Kraft

Schwellenloses Wohlgefühl

Meine erste Fahrt heute Morgen, gleich nach dem Frühstück, war auf den Balkon. Einfach mal kurz rausfahren, die Sonne und die Luft genießen, nachschauen, wie unsere Tomaten in dem großen Pflanzkübel g ... weiter lesen


02.01.2011 Oliver Fleiner

Leistungen aus der Pflegeversicherung- Wohnumfeld verbessernde Massnahme.

Leider kam ich mit meinem Rollstuhl nicht barrierefrei vom Haus in den Garten (und umgekehrt), da der Eingang zu schmal und der Rahmen von der Höhe eine Überfahrt unmöglich machte. weiter lesen



Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg

Auf Landesebene sind/werden seit Herbst 2010 insgesamt 50 Pflegestützpunkte eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, neutral über Unterstützungsangebote, Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten im Vor- und Umfe ... weiter lesen


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