Erwerbsunfähigkeitsrente Antrag EU Rente
Wie beantrage ich am besten eine Erwerbsunfähigkeitsrente?
Man sollte sich unbedingt vor Antragstellung der EU-Rente beraten lassen.
Hier einige Möglichkeiten:
- Zuständige Rentenversicherung
- Rathaus (Bürgerbüro)
- Zuständige Krankenkasse
- Rehaeinrichtungen
- Behandelnde Ärzte
Wo beantrage ich die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente)?
Beantragen kann man die Erwerbsunfähigkeitsrente nur schriftlich bei seinem Rentenversicherungsträger und bekommt eine Zusage für längstens 3 Jahre. Danach wird der „Gesundheitszustand“ noch einmal überprüft und auch der Rentenanspruch wird noch einmal überprüft. Dies darf höchstens 2 Mal wiederholt werden, bis die Rentenkassen einen unbefristeten Rentenbescheid ausstellen müssen.
In Ausnahmefällen wird auch sofort ein unbefristeter Rentenbescheid ausgestellt.
Tipp:
Da immer eine Rehabilitation vor Rente steht, ist es sehr sinnvoll, zu Beginn der Reha-Maßnahme mit dem behandelnden Arzt zu reden, dass man einen Antrag auf EU-Rente stellen will.
Waren Sie mehr als sechs Monate ununterbrochen krank geschrieben oder gar in einem Kalenderjahr zweimal zur Rehabilitation ohne dass eine Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes erreicht wurde, erhalten Sie höchstwahrscheinlich eine EU Rente, wenn Ihre Leistungsfähigkeit unter sechs (oder drei) Stunden beträgt.
Die Reha-Einrichtung wird automatisch ein Gutachten erstellen, das die Leistungsfähigkeit per Gutachten prüft.
Das Gutachten wird dann dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt.
Während Ihres Reha-Aufenthalts ist es dann sehr wichtig, allen behandelnden Therapeuten glaubhaft zu vermitteln, dass ihre Leitungsfähigkeit unter drei oder unter sechs Stunden täglich beträgt.
Am Ende ihres Reha-Aufenthalts erfahren Sie im Abschlussgespräch Ihres Arztes ihre begutachtete Leistungsfähigkeit.
Darauf stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung.






