Kriterien/Definition
Damit Sie für sich festlegen können ob ein barrierefreier Gastronomiebetrieb oder ein Hotel usw. für Sie die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, unterscheiden wir diese in zwei Kriterien.
Euer behindert-barrierefrei Team,
Willi Lang und Oliver Fleiner
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barrierefreie Gastronomie
„barrierefreie Gastronomie“ nach unserer Definition bedeutet: der Gastronomie-Betrieb (Unternehmen) z.B. Hotel, Restaurant, Gaststätte, Kneipe, Bar, Disco, Club, Eisdiele usw. ist behindertenfreundlich und kann barrierefrei ohne Hilfestellung mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen aufgesucht werden und verfügt über eine oder mehrere Behindertentoilette/n.
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barrierefrei:
„barrierefrei“ nach unserer Definition bedeutet: der Betrieb (Unternehmen) ist behindertenfreundlich und kann barrierefrei ohne Hilfestellung mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen aufgesucht werden.Hierzu gehören: Einzelhandel, Hotels, Gaststätten usw.
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