Barrierefrei Reisen öffentlicher Nahverkehr
Schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr (bundesweit)
» Öffentlicher Personennahverkehr / Deutschlandkarte
Die richtet sich nach dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in der jeweils gültigen Fassung.
Fahrtberechtigung
Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung ist, neben dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der Besitz eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke. Die Wertmarke wird für jeweils 6 oder 12 Monate (30€ oder 60€) vom Versorgungsamt oder Landratsamt ausgestellt und ist bis zum Ende des aufgestempelten Monats gültig. Ein Hund kann unentgeltlich mitgeführt werden.
Begleitperson
Soweit im Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bestätigt ist (Merkzeichen „B“), hat die Begleitperson Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Dies gilt auch für Ausweise ohne Wertmarke. Das gleiche gilt für die Beförderung des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhls, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes.
Geltungsbereich Stuttgart (VVS)
Die unentgeltliche Beförderung wird auf allen in den Gemeinschaftstarif des VVS einbezogenen Strecken und Linien gewährt, und zwar in
» S-Bahn-Zügen und anderen Zügen des Nahverkehrs, Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (Barrierefreies Fahren),
Bussen aller privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen z.B. Zacke (nicht Rollstuhlgerecht) vom Marienplatz nach Degerloch usw.






